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Foto: iStock.com/brankokosteski

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Dezember 2023: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass ab dem 7. Dezember 2023 die Krankschreibung per Telefon wieder möglich ist. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit kann nun auch nach telefonischer Anamnese erfolgen.

Dies gilt für Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen. Ob das im konkreten Fall so ist, entscheiden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Es liegt im Ermessen der Ärztin oder des Arztes, ob die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch erfolgen kann oder eine Untersuchung unmittelbar persönlich nötig ist. Bedingung für eine telefonische Krankschreibung ist, dass Patientinnen und Patienten in der Praxis bereits bekannt sind. Unbekannte Patientinnen und Patienten können weiterhin nur nach einer persönlichen Vorstellung in der Arztpraxis krankgeschrieben werden. Die telefonische Krankschreibung stellt die Bedeutung eines direkten Arzt-Patienten-Kontaktes nicht in Frage. Standard bleibt die unmittelbar persönliche Untersuchung.

Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses soll Praxen entlasten, Bürokratie abbauen und unnötige Arztbesuche sowie weitere Ansteckungen in Warteräumen vermeiden. Insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können bei Kälte und Glatteis dadurch den Weg in die Praxis einsparen und so das Risiko eines Sturzes ausschließen. Obwohl die Krankschreibung per Telefon eine Erleichterung darstellt, können sie Patientinnen und Patienten nur bei leichten Erkrankungen in Anspruch nehmen. Bei schweren Symptomen ist eine persönliche Vorstellung in der Praxis weiterhin unerlässlich.

Alle Eckdaten zusammengefasst:

  • Eine telefonische Krankschreibung beim Hausarzt ist mit Wirkung vom 7. Dezember 2013 möglich.

  • Voraussetzung dafür ist, dass der Patient oder die Patientin in der Arztpraxis bekannt ist.

  • Dies gilt lediglich für Erkrankungen mit leichten Symptomen, wie sie bei einer Erkältung vorliegen könnten.

  • Der Arzt oder die Ärztin entscheiden, ob eine Krankschreibung per Telefon möglich oder eine Vorstellung in der Praxis nötig ist.

  • Die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann telefonisch höchstens für bis zu fünf Kalendertage erfolgen.

     

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