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Rauchmelderpflicht in Sachsen ab 2024

Dezember 2023:

Rauchmelder sind kleine Geräte, die bei einem Brand Alarm schlagen und so Leben retten können. In den meisten Bundesländern müssen Rauchmelder in Wohnungen und Häusern installiert werden – Sachsen zieht als letztes Bundesland mit der Rauchmelderpflicht zum 31. Dezember 2023 nach.

32 % aller Brandursachen lassen sich auf Elektrizitätsschäden und 19 % aller Brandursachen auf menschliches Fehlverhalten zurückführen. Insbesondere in Altbauten sind sehr alte Elektrizitätsleitungen anfällig für Kurzschlüsse oder Isolierschäden, die Brände auslösen. Ebenso sind Geräte wie beispielsweise Haartrockner, Fritteusen, Kaffeemaschinen oder Heizlüfter – vor allem in defektem Zustand – Auslöser von Bränden. Aber auch Steckdosenleisten mit schlechter Qualität, das Hintereinanderschalten von Mehrfachsteckdosen oder überhitzte Heizdecken gehören zu den Brandursachen.

Rauchmelder retten Leben

Die meisten Menschen sterben bei einem Brand nicht durch die Flammen, sondern durch den giftigen Rauch, der schnell zu Bewusstlosigkeit und zum Erstickungstod führt. Oft wird ein Brand erst bemerkt, wenn es zu spät ist. Besonders gefährlich ist es nachts, wenn alle schlafen. Bei jedem Brand entstehen Gase, die schädlich bis tödlich für menschliche Atemwege sind. Dazu gehört neben Kohlenstoffdioxid (CO2) auch Kohlenmonoxid (CO). Beide Gase sind farb- und geruchsneutral und damit für den Menschen nicht wahrnehmbar – schon gar nicht im Schlaf.

Rauchmelder können hier einen entscheidenden Unterschied machen. Sie erkennen frühzeitig Rauchentwicklung und geben einen lauten Warnton ab. Die Bewohner und Bewohnerinnen werden rechtzeitig alarmiert. So können sie sich und ihre Angehörigen in Sicherheit bringen und die Feuerwehr rufen.

Unser Tipp: Rauchmelder mit Anschluss an eine 24/7 DRK-Rufzentrale

Mit zunehmendem Alter nehmen Mobilität, Sinneswahrnehmung und Reaktionsfähigkeit ab. Gerade ältere und besonders alleinlebende Menschen sollten darum für ihre Sicherheit vorsorgen. Hier sind Rauchmelder oder Temperaturmelder, die nicht nur durch laute Signaltöne vor Rauch und plötzlichem Temperaturanstieg warnen, sondern zusätzlich an eine 24/7 Rufzentrale angebunden sind, die optimale Ergänzung zu einem Hausnotrufgerät. Die DRK-Rufzentrale der DRK Hausnotruf und Assistenzdienste in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und alarmiert bei Notfallen, insbesondere bei Feuer, die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und fragen Sie uns nach den Zusatzkomponenten „Rauchmelder“ oder „Temperaturmelder“. Sie erreichen unser Servicecenter gebührenfrei rund um die Uhr über unsere Servicenummer 08000 365 000 oder über das Kontaktformular auf unserer Website.

Rauchmelderpflicht in Sachsen seit spätestens 31. Dezember 2023

In Sachsen gilt seit dem 1. Januar 2016 eine Rauchmelderpflicht für neu gebaute oder umgebaute Wohnungen und Häuser. Das heißt, wenn Sie eine neue Wohnung oder ein neues Haus beziehen oder umbauen, müssen Sie Rauchmelder in bestimmten Räumen anbringen. Dazu gehören Schlafräume, Kinderzimmer und alle Flure, die zu diesen Räumen oder ins Freie führen.

Für bestehende Wohnungen und Häuser gab es bis Juni 2022 keine Rauchmelderpflicht in Sachsen. Das hat sich mit der neuen sächsischen Bauverordnung geändert. Nach §47 Abs. 4 der im Juni 2022 in Kraft getretenen sächsischen Bauverordnung müssen bis zum 31. Dezember 2023 auch in bereits bestehenden Gebäuden in allen Wohnräumen, die zum Schlafen vorgesehen sind und in den zu ihnen führenden Fluren Rauchmelder installiert sein. Sachsen ist damit das letzte von 16 Bundesländern, das die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten einführt. In Sachsen-Anhalt müssen Bestandsbauten laut § 47 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt bereits seit spätestens 31. Dezember 2015 mit Rauchmeldern in den entsprechenden Räumlichkeiten ausgestattet sein.

Das können Sie tun, um Brandentwicklung in der eigenen Wohnung vorzubeugen:

  1. Beim Neukauf von Steckdosenleisten und Mehrfachsteckdosen auf Gütesiegel achten.
  2. Mehrfachsteckdosen nicht hintereinanderschalten.
  3. Automatische Herdabschaltung installieren.
  4. Alte und defekte Lichterketten, Ladekabel, Stromkabel und defekte Elektrogeräte fachgerecht entsorgen und durch neue ersetzen.
  5. Wenn eine Heizdecke angeschafft werden soll, dann mit Abschaltautomatik.
  6. Kerzen in Glasbehälter stellen und nur unter Beobachtung brennen lassen.
  7. Leicht entflammbare Materialien von offenen Flammen fernhalten.

 

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