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Unser Hausnotrufsystem

Unser Hausnotrufsystem jetzt auch als haushaltsnahe Dienstleistung

Februar 2021:

 

Das Hausnotrufsystem ist vor allem bei allein lebenden Senioren und Menschen mit Unterstützungsbedarf beliebt. Seit dem Urteil vom 14.10.2020 des Sächsischen Finanzgerichtes kann nun auch das Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden.

Somit können sich Senioren nun 20 % der Kosten steuermindernd anrechnen lassen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind solche Tätigkeiten, die durch Mitglieder des Hausstandes selbst oder dort Angestellte erbracht werden. Ältere bzw. Kranke können damit in ihrem Haushalt Hilfe in Anspruch nehmen. Das Notrufsystem deckt diesen Bedarf und diese Dienstleistung ab.

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